§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die Verkaufsbedingungen der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH gelten ausschließlich. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

(2) Die Angebote der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH sind bis zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.

§ 3 PREISE

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH ab Werk. Die in den Angeboten angegebenen Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, zuzüglich Umsatz-, Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Bestellers.

(2) Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Erhalt der Lieferung – spätestens jedoch 10 Tage ab Rechnungsdatum – ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit die Auftragsbestätigung nicht abweichende Zahlungsziele enthält. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

(3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu fordern. Kann sie einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

(4) Die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen und sonstigen unvorhersehbaren Änderungen (insbesondere der Ein- und Ausfuhrzölle, Wechselkurse, Frachtkosten und Versicherungsprämien) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH anerkannt sind.

§ 4 LIEFERUNG/GEFAHRTRAGUNG

(1) Die Kosten der Versendung trägt der Besteller. Die Art und Weise der Versendung steht im Ermessen der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Kaufgegenstände auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder die Anlieferung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH als Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 5 LIEFERZEIT

(1) Liefertermine, die mündlich zugesagt werden, sind nicht verbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden.

(2) Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(3) Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen durch die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Betriebsräume der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(5) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Zulieferer eintreten.

(6) Im Fall nachträglicher übereinstimmender Änderung des Vertragsgegenstandes werden vereinbarte Lieferfristen unterbrochen und beginnen erneut.

§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUS

(1) Der Verwender haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

(2) Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

§ 7 ABNAHME

(1) Die Abnahme der Lieferung ist eine Hauptpflicht des Bestellers. Nimmt der Besteller die Ware zum vereinbarten Termin nicht sofort in Empfang, so kann die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten (insbesondere Lagerkosten) verlangen.

(2) Sofern der Besteller Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, so gelten die hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten die §§ 377, 378 HGB.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Liegt ein von der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH zu vertretender Mangel vor, so ist sie nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. lm Falle der Beseitigung des Mangels trägt die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH die zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dern Erfüllungsort verbracht wurde.

(2) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder ist die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach selner Wahl Rückgängig-machung des Vertrages (Wandelung) verlangen.

(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkelt beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

(4) Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der Kaufsache gemäß § 443 BGB ist nur dann gegeben, wenn sie schriftlich niedergelegt und ausdrücklich als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie bezeichnet wurde.

(5) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

(6) Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr ab Übergabe der Kaufsache. In den Fällen des § 438 I Nr. 1 BGB und § 438 I Nr. 2 BGB bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungs-fristen.

§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsrechte, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(4) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 10 SONSTIGES

(1) Der Besteller ist damit einverstanden, dass die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH Fremdauskünfte über seine augenblicklichen wirtschaftlichen Verhältnisse einholt.

(2) Schriftliche Angebote werden individuell für den jeweiligen Besteller ausgefertigt. Diese Schriftstücke sind als vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

§ 11 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

(1) Erfüllungsort für die Zahlung ist Fuchsstadt.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Firma Handelshaus Dittmann International GmbH zuständig ist. Die Firma Handelshaus Dittmann International GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 12 TEILUNWIRKSAMKEIT

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

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